COVID-19-Basismaßnahmenverordnung –
COVID-19-BMV
Für den genauen Gesetztestext bitte HIER anklicken!
- Während des Aufenthaltes im Heim und auf dem gesamten Heimgelände ist ausnahmslos FFP-2-Maske zu tragen.
- Zutritt für Besucher*innen wie folgt:
- Geimpft oder genesen oder ANTIGEN-getestet (< 24h) oder PCR-getestet
(<72h)
- Voranmeldung des Besuchs mind. 24 Stunden vorher:
- Mo - Fr von 10:00 - 14:00 Uhr > Tel.: +43
3118 83 97 (Verwaltung/Rezeption)
- Besuchstage von DIENSTAG bis SAMSTAG.
- Dauer des Besuches: max. 60 min
- Besucherobergrenze: Pro Bewohner*in max. 2 Besucher*innen pro Besuch.
- Bei Besuchern, die sich nicht an die Maskentragepflicht halten, wird der Besuch sofort abgebrochen.
- Im Wiederholungsfall wird ein befristetes Hausverbot ausgesprochen.